Hund und Mietwohnung – passt das zusammen?

Hund und Mietwohnung – passt das zusammen?

Du hast ein Eigenheim mit Garten? Wunderbar! Dann kannst du selbstverständlich ganz alleine entscheiden, ob du dein Zuhause mit einem Hund teilen willst. Wenn du die Frage aber mit „Nein“ beantwortet hast, weil du zur Miete wohnst, sieht die Sache anders aus. Dann musst du einiges beachten, wenn du mit Hund in eine Mietwohnung einziehen oder dir als Mieter einen vierbeinigen Freund anschaffen möchtest.

Durch den Paragraphendschungel…

Auf den ersten Blick erscheint die Regelung etwas paradox. Und zwar ist in Deutschland nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1993 das grundsätzliche Verbot von Haustieren in Wohnungen nicht zulässig. Das würde ja die Benachteiligung einiger Mieter bedeuten. Allerdings gilt das erstmal nur für Kleintiere wie zum Beispiel Meerschweinchen. Aber auch die Hundehaltung in der Mietwohnung darf laut Gesetz nicht allgemein verboten sein. Dennoch ist diese immer eine Einzelfallentscheidung. Die Erlaubnis, einen Hund in der Wohnung zu halten, darf nur durch den Vermieter im Mietvertrag festgehalten werden.

Kurz und einfach gesagt: Bevor du mit deinem Hund zur Miete einziehst oder die als Mieter einen Hund zulegst, brauchst du das Einverständnis deines Vermieters. Und daran solltest du dich auch unbedingt halten. Denn, wenn du dir ohne Absprache einen Hund zulegst, ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung. Bevor du also plötzlich mit deinem Kumpel auf der Straße stehst, solltet du in jedem Fall das Gespräch mit deinem Vermieter suchen. Es gibt eine Ausnahme. Blinden- und Therapiehunde, die offiziell als solche zugelassen sind, brauchen keine Genehmigung. Übrigens: Besuchen dürfen dich Hunde auch, wenn die Haltung in deiner Wohnung verboten ist. Nur nicht zu häufig und nicht zu lange.

Die Genehmigung: Eine Erlaubnis für immer?

Wenn du die Erlaubnis deines Vermieters hast, einen Hund zu halten, heißt das allerdings nicht, das du dir beliebig viele Tiere anschaffen darfst. Möchtest du einen weiteren Hund, dann bedarf das wieder einer neuen Genehmigung. Außerdem kann die Erlaubnis, in der Mietwohnung einen Hund zu halten, unter gewissen Bedingungen auch wieder rückgängig gemacht werden. Sollte dein Hund beispielsweise die Gemeinschaftsflächen verschmutzen oder durch ständiges lautes Bellen oder aggressives Verhalten zum Störfaktor für die anderen Mieter werden, kann der Vermieter die Genehmigung zurückziehen. Du musst dich also auf jeden Fall an eine gewisse Rücksichtnahmepflicht und die Vorgaben im Mietvertrag halten.

Hund in der Mietwohnung – Der gute Eindruck

Es gibt einige Tricks, mit denen du deinen Vermieter von deinem (zukünftigen) Hund überzeugen kannst. Wenn du schon einen Hund hast, solltest du ihn deinem Vermieter auf jeden Fall vorstellen. Sorge für einen verantwortungsbewussten Eindruck und erkläre ihm, dass du deinen Hund nicht lange in der Wohnung alleine lässt und nicht mit ihm auf den Gemeinschaftsflächen Gassi gehst. Versuche, ihm eventuelle Ängste und Vorbehalte zu nehmen und betone, dass du für alle Fälle eine Haftpflichtversicherung für deinen Vierbeiner hast. Hast du vorher schon mit deinem Hund zur Miete gewohnt? Vielleicht stellt dir der ehemalige Vermieter eine Bescheinigung aus, dass es mit dir und deinem Hund keine Probleme gab. Solltest du dir als Mieter einen Hund anschaffen wollen und es im Haus noch andere Mieter geben, sprich erst mit ihnen und erstelle eine Unterschriftenliste. So sieht der Vermieter, dass die Nachbarn einverstanden sind.

Foto: stock.adobe.com – krakenimages.com

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